Bei Lebensmitteln gibt es ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Da ist man sich ziemlich sicher, dass sie bis dahin verwendet werden können. Danach sind sie meist noch nicht schlecht, aber es gibt da keine Garantie. Anders ist das bei Dingen, die ein Verfallsdatum haben, wie z. B. bei Medikamenten. Nach dem Datum heißt es grundsätzlich “Finger weg”, obwohl auch hier das Erzeugnis noch gut sein kann. Noch deutlicher wird das bei Dokumenten wie z. B. einem Personalausweis. Da steht “gültig bis”. Schon am nächsten Tag ist der Ausweis nicht mehr gültig, obwohl er vielleicht auch noch “gut” ist. Trotzdem müssen Sie zum Ablauf der Gültigkeit nachweisen, dass Sie noch der- oder dieselbe sind, sich Ihr Geburtsdatum nicht geändert hat, wenn es auch länger her ist und Sie deshalb ein aktuelles Passfoto erbringen müssen.
Das sind alles Dinge, die sinnvoll sind, um Missbrauch oder Schaden vorzubeugen.
Es gibt aber Bereiche, wo ein derartiges Verfallsdatum auch sehr sinnvoll wäre. Warum haben Gesetze nicht so etwas? Dann könnte und müsste zum Ablauf der Gültigkeit auch immer geprüft werden, ob alles noch korrekt und aktuell ist.
Vielleicht wäre das auch nützlich, um die ganze Gesetzes- und Regulierungswut einzudämmen. Die “Zeit” schrieb im Mai 2014: “Auf EU-Ebene gibt es 21.391 Rechtsakte, also Verordnungen und Richtlinien. In Deutschland gelten 1.681 Bundesgesetze und ein Vielfaches an Landesgesetzen. Hinzu kommen 2.711 Bundesverordnungen und ein Vielfaches an Landesverordnungen.“ (Quelle: http://www.zeit.de/2014/20/regeln-buerokratie-erleichterung )
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