Bei Lebensmitteln gibt es ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Da ist man sich ziemlich sicher, dass sie bis dahin verwendet werden können. Danach sind sie meist noch nicht schlecht, aber es gibt da keine Garantie. Anders ist das bei Dingen, die ein Verfallsdatum haben, wie z. B. bei Medikamenten. Nach dem Datum heißt es grundsätzlich “Finger weg”, obwohl auch hier das Erzeugnis noch gut sein kann. Noch deutlicher wird das bei Dokumenten wie z. B. einem Personalausweis. Da steht “gültig bis”. Schon am nächsten Tag ist der Ausweis nicht mehr gültig, obwohl er vielleicht auch noch “gut” ist. Trotzdem müssen Sie zum Ablauf der Gültigkeit nachweisen, dass Sie noch der- oder dieselbe sind, sich Ihr Geburtsdatum nicht geändert hat, wenn es auch länger her ist und Sie deshalb ein aktuelles Passfoto erbringen müssen.
Das sind alles Dinge, die sinnvoll sind, um Missbrauch oder Schaden vorzubeugen.
Es gibt aber Bereiche, wo ein derartiges Verfallsdatum auch sehr sinnvoll wäre. Warum haben Gesetze nicht so etwas? Dann könnte und müsste zum Ablauf der Gültigkeit auch immer geprüft werden, ob alles noch korrekt und aktuell ist.
Vielleicht wäre das auch nützlich, um die ganze Gesetzes- und Regulierungswut einzudämmen. Die “Zeit” schrieb im Mai 2014: “Auf EU-Ebene gibt es 21.391 Rechtsakte, also Verordnungen und Richtlinien. In Deutschland gelten 1.681 Bundesgesetze und ein Vielfaches an Landesgesetzen. Hinzu kommen 2.711 Bundesverordnungen und ein Vielfaches an Landesverordnungen.“ (Quelle: http://www.zeit.de/2014/20/regeln-buerokratie-erleichterung )
Inzwischen dürften wieder ein paar hundert hinzugekommen sein. Blickt da noch jemand durch, ob das alles noch gut für uns ist? Mehr Gesetze bedeuten doch nicht auch mehr Recht, oder?
Vielleicht wäre es sinnvoll, sich etwas mehr Gedanken über die Gesetze zu machen, damit das Bundesverfassungsgericht sie nicht wieder für nichtig oder mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklären muss. Das sind jedes Jahr eine Handvoll (siehe: https://www.bundestag.de/blob/274408/5b420bddd23fcf81475e9f3f3c63da63/kapitel_10_0
6_f__r_nichtig_oder_verfassungswidrig_erkl__rte_bundesgesetze-pdf-data.pdf ).
Vielleicht würden dann auch ein paar Dinge nicht mit dem entsprechenden Verwaltungsaufwand auf Kosten der Steuergelder reguliert.
Wussten Sie z. B., dass …
… man in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren oder einer Geldstrafe rechnen muss, wenn man eine nukleare Explosion verursacht?
… eine Frau keinen Anspruch auf Witwenrente hat, wenn sie den Gatten selbst erschießt?
… Sie zwar nackt Auto fahren dürfen, aber beim unbekleideten Aussteigen aus dem Wagen ein Bußgeld in Höhe von 40,- EUR riskieren?
… es ein Arbeitsunfall ist, wenn Sie im Büro einschlafen und vom Stuhl fallen, sofern Sie arbeitsbedingt übermüdet waren?
(Quelle: http://www.huffingtonpost.de/2014/06/30/absurde-gesetze-deutschland-welt_n_5542948.html )
Alles geregelt.
Vielleicht käme man dann auch mal dazu, die auf Bundesebene noch gültigen 29 Gesetze aus der NS-Zeit (Quelle: http://www.taz.de/!5068958/ ) auf eine freiheitlich, demokratische Basis zu stellen.
Das Leben ist zu komplex, um alles vorab zu regeln. Wenn aber niemand mehr Verantwortung für sein eigenes Handeln übernimmt und immer ein Schuldiger gesucht werden muss, braucht es inzwischen bei jeder Kleinigkeit einen Richter. Der braucht dann wieder Gesetze. Vielleicht wäre es aber auch besser, so mancher Richter würde den Tatbestand des “Missbrauchs des Gerichts” öfter diagnostizieren. Vielleicht gäbe es dann weniger sinnlose Gerichtsverfahren und vielleicht weniger sinnlose Gesetze.
Vielleicht wäre ein Verfallsdatum für Gesetze ganz gut. Vielleicht.
Aus der Rubrik „Karl Pfefferkorn (1897-1961) zieht vom Leder“